Von Marie Haueis-Robinson
Mit seinem Beitrag „Geheimplan gegen Deutschland“ verursachte das Recherchenetzwerk Correctiv großen Wirbel und stieß lebhafte Kontroversen um die Partei AfD an. Dabei habe man sich dem „investigativen Journalismus“ verschrieben und betätige sich derweil stets „gemeinnützig“ [1].
Jene Gemeinnützigkeit scheint prima facie wenig problematisch: So ist das Correctiv steuerrechtlich entsprechend klassifiziert, wie ein Blick in das Handelsregister Essen zeigt. [2] Unter der Nummer HRG 26115 findet sich der Eintrag ‚gemeinnützige Gesellschaft mit beschränkter Haftung‘ (gGmbH) – und als solche genießt man steuerliche Vorteile. Um die entsprechende Klassifizierung zu erlangen, muss ein Antrag an das Finanzamt erfolgen, welches diesen gemäß §52 Abgabenordnung (AO) prüft und genehmigt. Hierbei muss der Antragsteller eine altruistische „Förderung der Allgemeinheit“ auf „materiellem, geistigem oder sittlichem Gebiet“ vorweisen. Weiterhin definiert der §52 AO spezifische Tätigkeitsbereiche, von welchen im Falle des Correctiv die „Förderung der Erziehung, Volks- und Berufsbildung“ [3] als Anerkennungsgrundlage in Frage käme. Juristisch wird eine derartige „Förderung“ als solche anerkannt, sobald die Handlungen oder Tätigkeiten Positives im Sinne einer helfenden, unterstützenden, begünstigenden oder die soziokulturelle Situation allgemein verbessernden Wirkung aufweisen oder diese zumindest beabsichtigen, wie das Portal iurastudent.de erläutert. Weiterhin sei eine Förderung „der Allgemeinheit“ als solche zu verstehen, welche „dem allgemein Besten“ nutze. [4]
Die Anerkennung einer (steuerrechtlichen) Gemeinnützigkeit des Correctiv impliziert, dass dessen gesamte Tätigkeit – qua „Volksbildung“ im geistigen Sinne – dem Gemeinwohl förderlich sein könnte.
Zweifel hieran weckt allerdings ein Urteil des Bundesfinanzhofes. Die Urteilsschrift legt nahe, dass Journalismus grundsätzlich nicht als gemeinnützig gelten könne, da dieser durch Einflussnahme auf politische Willensbildung und Gestaltung der öffentlichen Meinung politische Zwecke verfolge. Weiterhin bedürfe es stets geistiger Offenheit als Voraussetzung dafür, einen Beitrag zur politischen Bildung (als „Förderung der Allgemeinheit“) leisten zu können.
Demnach sei vorgeblich „selbstlose Volksbildung“ entsprechend der Abgabenordnung „nicht förderbar“, wenn sie eingesetzt werde, „um die politische Willensbildung und die öffentliche Meinung im Sinne eigener Auffassungen zu beeinflussen“. Wem es also nicht um Vermittlung von Bildungsinhalten, sondern um eine öffentlichkeitswirksame Darstellung und Durchsetzung eigener Vorstellungen zu tagespolitischen Themen und um die Beeinflussung politischer Willensbildung und öffentlicher Meinung gehe, könne nicht als ‚gemeinnützig‘ gelten. [5] Es ist hierbei unerheblich, ob Journalismus nun — wie das Correctiv („Recherchen für die Gesellschaft“) — für sich beansprucht, einen Beitrag zu einer „transparent[en]“, „unabhängigen“ oder auch „offene[n] und demokratische[n] Gesellschaft“ [6] zu leisten, da auch hier die unabdingbare Voraussetzung des ‚offene[n] Geist[s]‘, also der politischen Unvoreingenommenheit, grundsätzlich nicht besteht.
Hierbei anzumerken ist, dass jedem Journalismus Voreingenommenheit wesentlich inhärent ist – ohne eine wertende Grundhaltung und die Verbreitung eigener Auffassungen ist Journalismus grundsätzlich nicht denkbar. Selbst bei scheinbar wertneutralen, rein deskriptiven Berichten, wie sie in Form bloßer Nachrichten etwa durch die dpa zusammengestellt werden, [7] findet eine Selektion berichtenswerter Sachverhalte statt, welcher unweigerlich interessengeleitete Wertungen vorausgehen. Dieser Logik nach kann Journalismus, auch der des Correctiv, tätigkeitsbedingt nicht gemeinnützig agieren.
Es ist in diesem Zusammenhang vielsagend, dass 2021 das „Forum Gemeinnütziger Journalismus“ gegründet wurde, welches das Ziel der Reformation der gemeinnützigkeitsrechtlichen Abgabenordnung anstrebt und die Absicht verfolgt, „Fördergelder und Zuwendungen zur Finanzierung eines Non-Profit-Journalismus rechtssicher ein[werben]“ zu können. Um ihre Konzeption eines gemeinwohlorientierten, nicht kommerziellen Journalismus näher ab- und einzugrenzen, wurden „Leitlinien für gemeinnützigen Journalismus“ formuliert. Diese nennen zwar die Tugenden der Redlichkeit, Transparenz und (pekuniären) Selbstlosigkeit als differentia specifica, nicht aber Unvoreingenommenheit oder gar Neutralität. [8]
Dass dem Correctiv als gGmbH ungeachtet dessen Gemeinnützigkeit attestiert wurde, dürfte maßgeblich damit zu tun haben, dass hier neben der i.w.S. journalistischen Tätigkeit noch weitere Projekte in die Waagschale geworfen werden konnten. [9]
Von weit größerem Interesse indes als die steuerrechtliche Legitimation besagter Gemeinnützigkeit ist die Frage, ob sich aus der Tätigkeit des Correctiv tatsächlich irgendein Nutzen für Allgemeinheit und Gemeinwohl ergibt. Ist das vorgeblich ‚Gemeinnützige‘ auch allgemein nützlich? Um diese Frage beantworten zu können, muss man sich zunächst klar machen, was guten Journalismus auszeichnet, da nur dieser tatsächlich von Nutzen wird sein können. Dass etwas von Nutzen ist, meint hierbei nichts anderes, als dass es uns gibt, was wir von ihm wollen. [10] Was aber soll Journalismus für uns alle (als Einzelne, als Gesellschaft) leisten? Und was sind Voraussetzungen dafür, dass er seine Funktion dann auch tatsächlich erfüllt?
Zu nennen sind hier im Wesentlichen drei Funktionen: (1) Wissenserwerb/Informationsfunktion: Guter Journalismus ermöglicht dem Rezipienten Lernprozesse, im Sinne eines Zugewinns an wahren Überzeugungen einerseits, als Korrektur falscher Überzeugungen andererseits. Gegenstand von Lernprozessen sind hierbei nicht nur die dargestellten – und damit veröffentlichten – Sachverhalte, sondern auch (sprachliche) Modalitäten der Darstellung. (2) Orientierungsfunktion/Meinungsbildung: Guter Journalismus verschafft einen vielfältigen, kontroversen Überblick zu möglichen Beurteilungen der dargestellten Sachverhalte und bildet öffentliche Debatten und Diskussionen ausgewogen ab. Damit eröffnet sich zugleich ein Forum für die Artikulation divergierender Überzeugungen und – als gemeinsamer Bezugspunkt – ein integrativer gesellschaftlicher Diskursraum. In demokratischen Gesellschaften hat Journalismus – als ‚vierte Gewalt‘ – zudem (3) eine Kritik- und Kontrollfunktion hinsichtlich politischer (speziell staatlicher) Funktions-, Mandats- oder Machtträger.
Dafür, dass Journalismus diese Funktionen optimal erfüllen kann, gibt es bestimmte Voraussetzungen. Naheliegend sind die folgenden:
- Unabhängigkeit und Überparteilichkeit: Gegenüber jeglichen Akteuren, politischen – speziell staatlichen – oder wirtschaftlichen, sollte weitgehende Autonomie bewahrt und jeder Versuch einer Beeinflussung zurückgewiesen werden. Gefälligkeitsberichterstattung z.B. mit parteipolitischer Tendenz darf es nicht geben, genauso wenig sollten Journalisten mit staatlichen oder wirtschaftlichen Funktionsträgern persönlich verbandelt oder gar – z.B. über NGOs und Think Tanks – in politische Entscheidungsprozesse eingebunden sein. [11]
- Vollständigkeit, Meinungspluralismus und Kontroversität: Journalismus sollte grundsätzlich alle Meinungsspektren miteinbeziehen, soweit sie von öffentlichem Interesse sind und nicht mit Gesetzen konfligieren, sodass ein möglicher Confirmation Bias und ein Ausschluss differenter/konträrer Meinungen oder Überzeugungssysteme ausgeschlossen ist. Leicht ließe sich in strittigen Fragen Kontroversität erzeugen: Kein Kommentar ohne Gegenkommentar, kein Pro ohne Contra.
- Verpflichtung zur Wahrheit und Glaubwürdigkeit: Empirische Aussagen mit Weltbezug (Meldung, Nachricht, Bericht, Erklärung) sollten den Tatsachen entsprechen; es sollte also der Fall sein, was mit der jeweiligen Aussage behauptet wird. Zumindest sollte sich der Verfasser aufrichtig auf die Wahrheit des Gesagten verpflichten und nicht wissentlich Falsches berichten. Hieraus ergibt sich, nebenbei bemerkt auch, dass entsprechende Tatsachenbehauptungen mit Hinweis auf sie wahrmachende Weltausschnitte belegt werden müssen. Essentiell ist dies vor allem aufgrund der epistemischen Abhängigkeit des Rezipienten vom Journalisten: Der diesem entgegengebrachten Vertrauensvorschuss sollte sich als gerechtfertigt erweisen.
- Bewusstsein der eigenen Fehlbarkeit, Fehlerkultur: Niemand kann immer richtig liegen und auch Journalisten unterlaufen regelmäßig sachliche Fehler. Umso wichtiger ist daher ein reflektierter, aufgeschlossener Umgang mit Kritik (und ein ehrlicher Umgang mit sich selbst), der Hinweise Dritter dankbar annimmt, eigene Irrtümer eingesteht und Korrekturen umgehend offen und transparent kommuniziert.
- Verständlichkeit, sprachliche Klarheit: Journalistische Aussagen sollten so formuliert werden, dass Nachvollzug und kritische Überprüfung der zum Ausdruck gebrachten Gedanken umstandslos möglich sind. Um die Wahrheit einer Aussage prüfen zu können, muss zunächst einmal klar sein, was genau behauptet wird. Vermeidbare Vagheit und Mehrdeutigkeit, die oft genug nur einer Immunisierung des Autors dienen, haben in journalistischen Texten nichts zu suchen.
- Sachlichkeit, Nüchternheit: Mittel sprachlicher Manipulation (z.B. Framing durch Wortwahl oder Metaphorik) und Dramatisierung sollten tunlichst vermieden, der Rezipient als autonome, vernunftbegabte Person ernstgenommen werden, dem auf Basis allein sachlicher Argumente ein eigenes Urteil ermöglicht wird. [12] Entsprechend sollte der Journalismus auch explizit informierende von meinungsbildenden Beiträgen trennen und deutlich kennzeichnen.
- Objektivität und Nachprüfbarkeit: Empirische Aussagen und ihre Begründungen sollten für jedermann unabhängig nachprüfbar sein, die leitenden Prämissen von Wert- und Sachurteilen offengelegt werden.
- Transparenz des eigenen Vorgehens: Nachvollziehbar sind Aussagen nicht zuletzt dann, wenn ihre Genese offengelegt und Quellen als solche benannt werden.
Ist nun der ‚gemeinnützige Journalismus‘ des Correctiv im erläuterten Sinne ‚guter‘ Journalismus, der uns gibt, was wir von Journalismus wollen, der der Allgemeinheit grosso modo tatsächlich nützlich sein kann? – Bisherige journalistische Publikationen des Recherchenetzwerks lassen daran Zweifel aufkommen. Im Folgenden werden einige aussagekräftige Beispiele angeführt.
Die Formulierungen „Masterplan zur Remigration “ und „Ausbürgerung deutscher Staatsbürger“ in der Publikation Geheimplan gegen Deutschland, [13] welche zu nationaler Mobilisierung gegen die AfD und einen vermeintlichen „Rechtsruck“ führten, wurden von den Anwesenden beim sogenannten „Treffen von Rechtsextremisten in Potsdam 2023“ (Wikipedia) offenbar nie verwendet. [14] Zugleich aber behauptet Correctiv, man habe eine „investigative Recherche“ publiziert, welche den Grundsätzen von Wahrheit, Sachlichkeit und Objektivität unterliege. Wie jedoch sachlich unzutreffende Informationen hiermit zusammenpassen sollen, bleibt ein Geheimnis.
Dass weiteres Quellenmaterial, welches nach Angaben des Correctiv „für den Text nicht relevant“ sei [15], dem Leser ungeachtet der Tragweite der vorgebrachten Anschuldigungen nicht zugänglich gemacht und eine Überprüfung journalistischer Aussagen damit zumindest erschwert wurde, mindert Glaubwürdigkeit und Transparenz der Berichterstattung signifikant.
Ähnliche Vorbehalte lässt regelmäßig auch das wöchentliche ‚Spotlight‘ des Correctiv aufkommen: So verschweigt etwa das Thema des Tages vom 5. März 2024 etliche relevante Informationen, um – der Leserschaft gleichsam eigenes Denken ersparend – eine einfache, leicht verständliche Zusammenfassung des jüngsten Eklats bieten zu können: Eine Videokonferenz hochrangiger Bundeswehr-Angehöriger hinsichtlich eines möglichen Einsatzes von Taurus-Raketen (und deutscher Soldaten) in der Ukraine war abgehört und von russischer Seite publik gemacht worden.
Zwar bietet Correctiv eine Verlinkung des veröffentlichten Mitschnitts, dennoch habe man alles bewusst für „Laien“ bereits eingeordnet: der Sachverhalt sowie dessen Inhalt und Relevanz sei augenscheinlich „etwas kompliziert“. [16] Ein solches Vorgehen irritiert, denn schließlich dient Journalismus der Aufklärung und Wissenserweiterung, wozu es allenfalls auch eine Auseinandersetzung mit zuweilen komplizierteren und zunächst weniger verständlichen Sachverhalten bedarf, nicht aber einer vereinfachenden, dem Denken eine Bahn vorgebende „Einordnung“. Wie gesagt geht es hier auch darum, den Leser als selbstbestimmte, urteilsfähige Person ernst zu nehmen.
Weiter wird der Leser darüber ‚informiert‘, dass die Beteiligten die Möglichkeit einer aktiven deutschen Kriegsbeteiligung ausschlossen. Angeblich besprachen die „abgehörten Militärs“ lediglich: „Man könne ukrainische Soldaten ausbilden, um die Raketen zu steuern.“ – Das ist nicht wahr. So offenbart der Mitschnitt ab Minute 27, dass laut Oberstleutnant Udo Fenske die Frage bestünde, wie „man den Krieg pullen [kann], dass man unsere Leute abstellt zur MBDA [d.i. ein deutsches Rüstungsunternehmen] – dass nur ‘ne direct line zwischen der MBDA und der Ukraine ist. Dann ist es weniger schlimm, wie wenn die direct line unserer Luftwaffe zu finden ist.“ Weiterhin schlägt er alternativ vor, „planungstechnisch[e]“ Unterstützung aus „Büchel […] mit einer sicheren Leitung in die Ukraine rüber“ zu leisten, indem man die Daten „rübertransferieren“würde und diese somit „verfügbar [zur] gemeinsam[en]“ Planung wären. [17] – Hier geht es offenkundig nicht bloß um eine „Ausbildung“ ukrainischer Soldaten. Anders als das Correctiv den Leser glauben lässt, wird unverkennbar erwogen, inwiefern der Einsatz deutscher Soldaten verschleiert werden könnte, sodass Deutschland zumindest nicht öffentlich oder gar offiziell als Kriegspartei gewertet würde. Die Befürchtung, die „Line von Büchel direkt nach Ukraine“ könne als „eine zu direkte Beteiligung“ wahrgenommen werden, weist Generalleutnant Ingo Gerhartz als unbegründet zurück. Ihm zufolge reiche der Umstand, dass die Daten auf die MBDA, nicht die Bundeswehr direkt zurückzuführen seien. In seinen Worten: „Ok, das Datenfile wird bei MBDA gemacht, und wir schicken unsere ein zwei Experts nach Schrobenhausen. Ist zwar totaler Schwachsinn, aber jetzt mal so gesehen, aber politisch jetzt halt vielleicht was anderes, wenn der Datenfile von der Industrie kommt, wird er […] der kommt ja bei uns nicht aus dem Verband.“ [17]
Auch wenn die entsprechenden Überlegungen zu einer möglichen Verschleierung – aus Angst vor gesellschaftlichem Vertrauensverlust, sobald diese „an die Presse“ kämen – letztlich ad acta gelegt wurden: Sie schlossen entgegen der „Einordnung“ des Correctiv keinesfalls eine Kriegsbeteiligung Deutschlands aus. Auch der Hinweis, dass es Russland mit der Veröffentlichung des Mitschnitts im Rahmen einer „Cyberstrategie […] also darum [ging], die Glaubwürdigkeit des Kanzlers und damit der Bundesregierung insgesamt zu beschädigen“ und somit die öffentliche Meinung tatsachenwidrig zu beeinflussen, ist eine rhetorische Nebelkerze, die ersichtlich den Fokus der Aufmerksamkeit auf Russland verschieben und so von den exponierten Vorgängen ablenken soll. Die Darstellung des Correctiv ist folglich einseitig, selektiv und zielt mutmaßlich auf eine Beeinflussung der Leser, nicht auf sachlich-neutrale, mutiperspektivische Berichterstattung ab.
Doch nicht nur solch verzerrende Berichterstattung behindern die Qualität, das Gutsein, der journalistischen Tätigkeit des Correctiv. Besonders virulent ist das Problem einer fehlenden Trennung von sachlich-informativen und meinungsbildenden (persuasiv-appellativen) Beiträgen in den Publikationen. Durch den Gebrauch negativ oder positiv konnotierter Ausdrücke, durch Wertungen, Stigma- oder Fahnenwörter, durch einseitige Selektion und Vorenthalten relevanter Aspekte, Moralisierung, metaphorisches Framing und andere Verfahren sprachlicher Manipulation werden Informationen auf spezifische Weise vermittelt, dem Leser wird – mehr oder weniger verdeckt – eine bestimmte Einschätzung nahegelegt. Statt die Meinungsbildung dem mündigen Leser zu überlassen, wird dieser gleichsam angeleitet, an die Hand genommen wie ein Kind, schlimmstenfalls subtil gegängelt. Eigene Meinungsbildung wird in diesem Falle nicht ermöglicht, sondern betrieben — der Journalist betätigt sich als politischer Aktivist.
Diese zum Teil subtilen Verfahren sind für viele Leser oft nur schwer zu durchschauen, die Grenzen von Persuasion und Information verschwimmen. Da nach wie vor journalistische Beiträge – zumal sogenannter „Qualitätsmedien“, „Faktenchecker“ oder wenn sie als ‚gemeinnützig‘ daherkommen – als überwiegend glaubhaft und vertrauenswürdig eingeschätzt werden, werden so bloße Meinungen als Tatsachen wahrgenommen und in den Bestand eigener Überzeugungen aufgenommen. Wiederum könnte die „Geheimtreffen“-Recherche des Correctiv als Beispiel dienen [13], die in öffentlichen Anschluss-kommunikationen (vom Tageschau-Beitrag über den Politik-Unterricht bis zur Großdemonstration) fast unisono als uneingeschränkt wahr akzeptiert wurde. Skeptische Distanz fehlte hier weitgehend, sodass die Empörung über das, was sich letztlich in Teilen als bloße „Meinungsäußerung“ entpuppte, [18] zu bundesweiten Massenprotesten führen konnte. Genau diese Reaktion nationaler Tragweite zeigt die Gefahren eines ‚schlechten‘, dem Gemeinwohl und der Allgemeinheit nicht nützlichen Journalismus auf — denn Polarisierung, Radikalisierung und allseitiger Vertrauensverlust sind keine tragfähige Basis für ein florierendes Gemeinwesen.
Natürlich gibt es ihn noch, den guten Journalismus, der sich auf seine eigentlichen Aufgaben besinnt; nur wird es zunehmend schwerer, ihn ausfindig zu machen. Angesichts aktueller Veränderungen der Medienlandschaft scheint einstweilen kritische Skepsis das Gebot der Stunde.
Anmerkungen
Bild: © Mohamed Anwar; CORRECTIV – Recherchen für die Gesellschaft gemeinnützige GmbH
[01] https://correctiv.org/ueber-uns/ (16.05.2024)
[02] https://www.online-handelsregister.de/handelsregisterauszug/nw/Essen/HRB/25135/CORRECTIV-Recherchen-fuer-die-Gesellschaft-gemeinnuetzige-GmbH#checkout-container (16.05.2024)
[03] https://www.gesetze-im-internet.de/ao_1977/__52.html (16.05.2024)
[04] https://www.iurastudent.de/content/gemeinnützigkeitsrecht (16.05.2024)
[05] https://www.haufe.de/finance/haufe-finance-office-premium/politische-betaetigung-und-gemeinnuetzigkeit_idesk_PI20354_HI12975360.html (16.05.2024)
[06] https://correctiv.org/ueber-uns/ (16.05.2024)
[07] Selbst bei der dpa gibt es allerdings Grund zu zweifeln: Mit Hinweis auf die Monopolstellung und Regierungsnähe der Presseagentur wird regelmäßig die Kritik geäußert, diese betreibe Agenda Setting und Manipulation der Öffentlichkeit (über Selektion und Framing von Nachrichten).
[08] Zitate aus: https://de.wikipedia.org/wiki/Forum_Gemeinn%C3%BCtziger_Journalismus (16.05.2024); http://forum-gemeinnuetziger-journalismus.de/leitlinien/ (16.05.2024)
[09] Vgl. https://correctiv.org/projekte/ und https://correctiv.org/ueber-uns/ (16.05.2024)
[10] Vgl. Peter Stemmer: Was es heißt, ein gutes Leben zu leben. In: Was ist ein gutes Leben. Philosophische Reflexionen. Hrsg. von Holmer Steinfath. Frankfurt am Main 1998, S. 47–72 sowie weiterführend Peter Stemmer: Gutsein. In: Zeitschrift für Philosophische Forschung 51 (1997), S. 65–92.
[11] Vgl. hierzu erhellend Uwe Krüger: Meinungsmacht. Der Einfluss von Eliten auf Leitmedien und Alpha-Journalisten. Köln 2013.
[12] Vgl. hierzu auch die Überlegungen von Gustav Seibt: Sire, geben Sie Begriffsfreiheit! In: Süddeutschen Zeitung (23.03.2019).
[13] Vgl. dazu weiterführend meinen Beitrag unter https://dermerianer.de/geheimplan-gegen-deutschland-die-fragliche-neutralitaet-des-correctiv/ (16.05.2024)
[14] Vgl. https://www.alexander-wallasch.de/kultur/correctiv-geheimtreffen-ulrich-vosgerau-erzaehlt-ich-war-dabei (16.05.2024)
[15] https://correctiv.org/aktuelles/neue-rechte/2024/01/10/making-of-zur-geheimplan-recherche/ (16.05.2024)
[16] https://go.correctiv.org/webmail/992892/641514204/45294f1c19843e3071cb2fc8eaba71e2e025c7e236c796f5653ced209a860ad2#thema-des-tages (16.05.2024)
[17] https://t.me/margaritasimonyan/13763 (16.05.2024)
[18] https://www.lto.de/recht/hintergruende/h/correctiv-bericht-was-droht-verfahren/ (16.05.2024)